Rehasport


VfRG

Nehmen Sie sich, was Ihnen zusteht: Rehasport ist Ihr gutes Recht!
Wir bieten Ihnen fachgerechten Rehasport – auch vom Arzt verordnet. Eine Leistung, über die Sie verfügen können und sollten. Denn Gesundheitsförderung ist die Basis eines guten Lebens. Wir helfen Ihnen dabei.

REHABILITATIONSSPORT
Rehabilitationssport kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht und betrifft Menschen, die chronisch krank sind oder auf dem Weg sind chronisch krank zu werden.
Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen Behandlungen stabilisiert Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden erzielen kann.

KRANKHEITSBILDER
Rehabilitationssport ist u.a. angezeigt bei degenerativen und entzündlichen Veränderungen der Bewegungsorgane wie beispielsweise Rheuma und Osteoporose. Kann aber auch bei folgenden Erkrankungen verordnet werden:

• Chronische Wirbelsäulenbeschwerden
• Erkrankungen der Gelenke und des Bandapparates
• Bandverletzungen und Frakturen der Extremitäten

Also alle Erkrankungen, die sie innerhalb ihres täglichen Lebens beeinträchtigen.

VEREIN FÜR REHASPORT UND GESUNDHEITSFÖRDERUNG e.V.
Rehasport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden! Diese Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX belastet nicht das Budget ihres Arztes. Sprechen Sie ihren Arzt auf die Verordnung 56 an. Sie erhalten aber auch im Verein für Rehasport und Gesundheitsförderung e.V. diese Verordnung.
Die Verordnung 56 muss vom Kostenträger, in der Regel von ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden. Die Leistungen des Verein für Rehasport und Gesundheitsförderung e.V. sind von allen Kostenträgern anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.
Der Verein steht grundsätzlich allen offen, die Gesundheitssport betreiben möchten, auch ohne Verordnung. Viele Lebenspartner, Eltern und Freunde begleiten die „geförderten“ Mitglieder.
Der VfRG hat einen Vereinsarzt, Physiotherapeuten und ausgebildete Rehasport-Übungsleiter.

EINZELNE SCHRITTE ZUM REHASPORT
• Erkrankung
• Besuch des Arztes
• Verordnung: "Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport"
• Genehmigung der Krankenkasse
• Terminabsprache im Sportstudio

WIE IST DER ABLAUF UND WELCHE MÖGLICHKEITEN GIBT ES
Es gibt zwei Möglichkeiten die Rehasport-Einheiten bei uns durchzuführen:
1. Sie trainieren bis zu 2x pro Woche in einem unserer Rehasport-Kurse.
Hier stehen Ihnen in der Zeit von Montag bis Freitag mehrere Kurse zur Verfügung. Eine feste Zuordnung zu einem Kurs erfolgt zu Beginn.

2. Sie trainieren bis zu 3x pro Woche und nutzen unsere Geräte-Trainingsfläche.
Um diese vielfältige Auswahl nutzen zu können, muss der Rehasport im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft durchgeführt werden, wodurch ein monatlicher Selbstkostenbeitrag entsteht. Diese Mitgliedschaft endet automatisch nach Beendigung der verordneten Therapieeinheiten oder spätestens nach 18 Monaten.

Gerätetraining:
Montags - Freitags:                         10:00 – 13:00 Uhr und
Montags, Mittwochs, Freitags:         17:00 – 20:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Rehasport-Gerätetraining nur in den angegebenen Zeiten und unter Aufsicht eines Rehasportübungsleiters möglich ist!

Sie interessieren sich für Rehasport, dann sprechen Sie uns an. Unseren Flyer zum Thema Rehasport können Sie hier herunterladen. Weitere Informationen über den VfRG e.v. finden Sie auch im Internet.